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So vermeidest Du dicke Luft in Deiner Nachbarschaft

Damit deine Hecke dir uneingeschränkt Freude bereitet und keinen Keil zwischen dich und deine Nachbarn treibt, solltest du beim Heckenpflanzen unbedingt den geltenden Grenzabstand einhalten.

Wie weit eine Grenzbepflanzung von der Grundstücksgrenze entfernt sein muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Hecken Helge hat alle Regeln für dich gesammelt und übersichtlich zusammengestellt.

Das lernst Du von Hecken Helge:

Hecken Helge

Wie wird der Grenzabstand eigentlich gemessen?

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn, weil der eine seine Gartenfläche möglichst umfassend nutzen und daher einen Baum oder Gehölze direkt an die Grundstücksgrenze pflanzt.

Manchmal wird auch einfach das Wachstum der Heckenpflanzen im Laufe der Jahre unterschätzt. Reichen ihre Äste zu weit über die Grundstücksgrenze, kann Streit entstehen, der ein gutes Nachbarschaftsverhältnis langfristig beeinträchtigt oder sogar zerstört.

Es lohnt sich also, sich vor dem Pflanzen der Hecke über die Regelungen im jeweiligen Bundesland zu informieren. Wie groß der Abstand sein muss, richtet sich nach der Höhe der Hecke.

Unter „Abstand“ versteht man dabei die kürzeste Distanz zwischen Gehölz und Grenzlinie.

Richtig gemessen wird der Abstand deiner Hecke zur Grundstücksgrenze so: Du misst ab der Stelle, an der die Stämmchen aus dem Boden kommen. Maßgeblich ist immer der Trieb, der der Grenze am nächsten ist.

Grenzbepflanzung einhalten

Ausnahmen und Sonderregeln bei der Grenzbepflanzung

Wie bei vielen Regeln gibt es auch bezüglich des Grenzabstandes einige Ausnahmen:

  • Hinter einer Mauer muss kein Abstand eingehalten werden, solange die Grenzbepflanzung diese nicht deutlich überragt.
  • In den meisten Bundesländern muss bei der Grenzbepflanzung hin zu öffentlichem Grund kein bestimmter Abstand eingehalten werden.
  • In der Regel gelten die Grenzabstände nicht bei Pflanzungen, die dem Schutz von Uferböschungen oder Abhängen dienen.
  • Für bewaldete Grundstücke, landwirtschaftlich genutzte Anwesen oder Areale mit Schienenverkehr gelten meist abweichende Normen.
Abstand Hecke / Grenzbepflanzung

Grenzbepflanzung - diese Abstände gelten pro Bundesland:

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist der Abstand der Grenzbepflanzung im Nachbarrecht verankert. Bei Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m ist ein Abstand von 0,50 m zu wahren. Bei Hecken mit einer Höhe von mehr als 1,80 m gilt ein Mindestabstand von 0,50 m plus der jeweiligen Mehrhöhe.

Bayern

In Bayern haben Grundstückseigentümer das Recht, bei größeren Pflanzen auf dem Nachbargrundstück einen bestimmten Abstand vorzugeben. Bei einer „normalen“ Grenzbepflanzung mit einer Hecke gelten folgende Regeln: Erreichen die Heckenpflanzen eine Höhe von maximal zwei Metern, beträgt der Mindestgrenzabstand 0,50 m. Soll deine Hecke im Laufe der Jahre höher als zwei Meter wachsen, musst du bereits bei der Anpflanzung einen Abstand von wenigstens zwei Metern wahren.

Berlin

In Berlin werden zahlreiche einzelne Baumarten im Nachbarschaftsgesetz mit spezifischen Grenzabständen aufgelistet. Grundsätzlich sieht das Gesetz bei Hecken unter zwei Metern Höhe einen Abstand von 0,50 m und bei höheren Hecken von wenigstens einem Meter vor.

Brandenburg

In Brandenburg errechnet sich der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze direkt aus der Höhe der Pflanzen: Bei allen Gehölzen muss dieser mindestens ein Drittel der Wuchshöhe betragen.

Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern

In diesen drei Bundesländern gibt es keine explizite gesetzliche Regelung zur Grenzbepflanzung. In Hamburg und Bremen kommen im Allgemeinen die niedersächsischen Vorgaben zur Anwendung.

Hessen

In Hessen ist die Grenzbepflanzung im Nachbarrechtsgesetz geregelt. Bei einer Hecke, deren Höhe später maximal 1,20 m betragen soll, ist ein Abstand von 0,25 m einzuhalten. Bei einer Hecke mit einer Höhe von bis zu zwei Metern, beträgt dieser 0,50 m. Hecken, die später über zwei Meter hoch wachsen sollen, müssen mindestens 0,75 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden.

Niedersachsen

In Niedersachsen gelten folgende Mindestabstände: Bei einer Wuchshöhe von maximal 1,20 m sind 0,25 Meter in das eigene Grundstück einzurücken. Bei einer Heckenhöhe von bis zu zwei Metern, beträgt der geforderte Pflanzabstand mindestens 0,50 m. Soll die Grenzbepflanzung eine Höhe von bis zu drei Metern erreichen, muss der Abstand wenigstens 0,75 m betragen.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es sehr detaillierte Vorgaben – unter anderem für Kernobst und Rebstöcke. Für Ziersträucher und Hecken beträgt der Mindestabstand 0,50 Meter. Stark wachsende Hecken sollten in einem Abstand von wenigstens einem Meter zur Grundstücksgrenze gepflanzt werden.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz haben Grundstückseigentümer bei der Grenzbepflanzung folgende Abstände einzuhalten: Für maximal einen Meter hohe Hecken beträgt der Grenzabstand wenigstens 0,25 m. Erreicht die Hecke eine Höhe von bis zu 1,5 m, erhöht sich die Vorgabe auf 0,50 m. Über zwei Meter hohe Hecken müssen in einem Abstand von 0,75 m zum Nachbargrundstück gepflanzt werden. Wird diese Höhe überschritten, gilt ein Mindestabstand von 0,75 m plus der Mehrhöhe ab 2,0 m.

Saarland

Im Saarland bedarf es bei Hecken mit einer Höhe von bis zu einem Meter eines Mindestabstands zur Grundstücksgrenze von 0,25 m. Bei bis zu 1,5 m hohen Hecken erhöht sich dieser auf 0,50 m. Bei Hecken, die höher sind als 1,5 m, ist mit der Grenzbepflanzung mindestens 0,75 m in das eigene Grundstück einzurücken.

Sachsen

Die sächsischen Abstandsregeln rund um die Grenzbepflanzung sind sehr übersichtlich. Bei einer Heckenhöhe von bis zu zwei Metern gilt ein Mindestabstand von 0,50 m. Wächst die Hecke höher, sind zwei Meter Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wird in puncto Grenzabstand nicht zwischen Bäumen, Hecken und anderen Gehölzen unterschieden. Hier orientiert man sich lediglich an der Wuchshöhe. Bei einer Heckenhöhe von bis zu 1,5 m müssen 0,5 m Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Bei einer Höhe von bis zu drei Metern erhöht sich dieser auf einen Meter. Soll die Hecke später bis zu fünf Meter hoch wachsen, muss sich 1,25 m von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist ein fester Grenzstabstand erst ab einer Wuchshöhe von 1,20 m einzuhalten. Dann muss der Abstand zum Nachbargrundstück immer ein Drittel der endgültigen Wuchshöhe der Hecke betragen.

Thüringen

In Thüringen muss bei einer Grenzbepflanzung mit einer Höhe von bis zu einem Meter ein Abstand von 0,25 m gewahrt werden. Bei Hecken bis zu 1,5 m Höhe verdoppelt sich dieser auf 0,50 m. Hecken, die bis zu zwei Meter hoch wachsen sollen, müssen 0,75 Meter vom Nachbargrundstück entfernt gepflanzt werden. Bei einer Heckenhöhe von über zwei Metern berechnet sich der Grenzabstand so: 0,75 m zuzüglich der jeweiligen Mehrhöhe über zwei Meter.

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Wie du beim Pflanzen deiner Laubgehölz- oder Koniferenhecke im Detail vorgehst, liest du in der übersichtlichen Schritt-für-Schritt Pflanzanleitung von Helge!

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27 Meinungen zu “Grenzbepflanzung nach Bundesländern » Wann und wie viel Abstand ist zu wahren?

  1. Berger Jürgen sagt:

    Toll was ich hier fand.
    Meine Enkelin in Niedersachsen meint sie dürfe auf dem Grundstück (mit Eigenheim) keine Nadelbäume pflanzen.
    Ich bin der Opa aus Sachsen und kenne solche Vorgaben nicht.
    Gibt es Solche Richtlinien für Niedersachsen? Unter welchem Namen/Titel finde ich so etwas im netz?
    Danke!
    Mit freundlichen Grüßen.
    Jürgen Berger
    02934 Weißwasser

    • Saskia Schönfisch sagt:

      Hallo Jürgen,
      tatsächlich gibt es hier im Bebauungsplan Vorgaben welche Heckenpflanzen auf dem Grundstück gepflanzt werden dürfen und welche nicht.
      Hier gibt es oft die Richtlinie, dass es sich um heimische Gewächse handeln sollte.
      Schaut gerne in den Bebauungsplan, damit ihr wisst welche Pflanzen gesetzt werden dürfen.

      Beste Grüße
      Hecken Helge

  2. Mario Lichtenberger sagt:

    Lieber Hecken Helge,

    kann ich davon ausgehen, dass die hier dargestellten Informationen aktuell sind? (also November 2022 ;-))

    Wenn dem so ist ergibt sich für mich eine weitere Frage für Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern:
    Wenn es keine gesetzliche Regelung gibt und eine allgemeine Anlehnung an Niedersachsen stattfindet, findet sich dies sicher nur in einzelnen Urteilen wieder, oder? Denn eine nicht vorhandene Regelgung ist auch eine Regelung. 😉

    Herzlichst
    Mario Lichtenberger

    • Saskia Schönfisch sagt:

      Hallo Mario,
      dies sind Tipps und Hinweise unsererseits. In den Einzelfällen ist es hilfreich direkt bei der Stadt oder Gemeinde nachzufragen oder in den B-Plan zu schauen.
      Beste Grüße
      Hecken Helge

  3. wolfgang wöhltjen sagt:

    hallo,mein Nachbar hat Bäume auf der Grenze stehen CA 6-7m hoch ,auf meiner Seite ist eine gepflasterte Enfahrt,die Wurzeln drücken meine Steine hoch,was kann man da machen?mfg

    • Lena Iserloth sagt:

      Hallo Wolfgang, den Wachstum der Baumwurzeln kann man so manuell nicht aufhalten.
      Hier sollte wohl eher das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden. Ansonsten ruf auch gern einmal bei uns durch.
      Beste Grüße, Hecken Helge

    • Chantal Berger sagt:

      Hallo Angelika,
      vielen Dank für dein positives Feedback!
      Beste Grüße aus dem Norden, Hecken Helge

  4. Dieter Brückner sagt:

    Hallo Hecken Helge
    Ich wohne im Allgäu,die Hecke von meinem Nachbarn ist über 9 Meter Hoch sie Wächts schon auf unser grundstück rüber ist so eine Höhe der hecke erlaubt,Bild der hecke bei Facebook mal anschauen einfach Diddi Brücki suchen über eine Antwort würde ich mich freuen
    Viele Grüsse Dieter Brückner

    • Saskia Schönfisch sagt:

      Guten Morgen Dieter,
      vielen Dank für deinen Beitrag.
      Hier solltest du am besten direkt bei deiner Gemeinde nachfragen, welche Höhe in eurem Wohngebiet erlaubt ist oder ob es eine Höhenbegrenzung gibt.
      Beste Grüße
      Hecken Helge

  5. Uwe Neumann sagt:

    die Aussage, bei Hecken würde der Abstand von dem der Grenze am nächsten stehende Trieb gemessen, ist zumindest für Berlin falsch. Gemessen wird von der Mitte der Heckenpflanzen (eines Strauches, eines Baumstammes)

    • Saskia Schönfisch sagt:

      Moin Uwe,
      besten Dank für deinen Hinweis zur Abstandsbemessung.
      Diesen Hinweis werden wir direkt prüfen und weitergeben.
      Vielen Dank und liebe Grüße nach Berlin,
      Hecken Helge

  6. Andrea Dederichs sagt:

    Hallo Hecken Helge,
    ich komme aus NRW. Unser neuer Nachbar hat eine neue Einfriedung gesetzt und direkt dahinter Portugiesischen Lorbeer, dieser ragte bereits bei der einpflanzung in unser Grundstück. Er ist auch in den letzten 3-4 Monaten um ca. 20-30 Zentimeter in die Höhe geschossen. Ich habe den Nachbarn freundlich darauf hingewiesen, daß der Abstand viel zu nah ist, es sei denn, er ragt nicht über die Grenze. Er meinte nur, ich mache nichts, was ich nicht machen darf. Im hinteren Teil der Einfriedung hat er höhere grenzsteine gesetzt, da wurden die Hecken ca. 50cm Höher in ein Beet gesetzt, ragen aber auch schon über die Grenze. Von wo wird denn da die Höhe gemessen? Ab normalem Grenz Erdreich oder ab der Erhöhung wo die Hecke aus dem Boden wächst? Ansonsten könnte ja jeder seine Hecken auf eine Erhöhung von 1-1,5m setzen, sodass die Hecke nachher bis zu 3, 5 Meter hoch ist😳… Es wäre schön, wenn ich da ein bisschen Klarheit bekäme… Lieben Dank im Voraus🤗

    • Nicole Kötter sagt:

      Guten Tag Andrea,

      vielen Dank für deine Nachricht.
      Für jedes Gebiet gibt es unterschiedliche Richtlinien bei der zuständigen Gemeinde, bitte erfrage dort wie es bei euch in dem Fall ist.
      Ich wünsche Dir viel Erfolg und alles Gute.

      Gradgrüne Grüße
      Rollrasen Rudi

  7. Wolfgang sagt:

    Hallo,

    wir haben über einen Bauträger eine Wohnung gekauft. Das Haus steht ca 2m von der Grundstücksgrenze. Die gemeinsame Grenze ist mittigmit einer Hecke
    bepflanz, die nun kurz vor unserem Einzug ca 2,5 m hock ist und unsere Sicht nicht nur stark einschränkt, sondern auch die die Zimmer

    • Nicole Kötter sagt:

      Guten Tag Wolfgang,
      vielen Dank für deine Nachricht.
      Für jedes Gebiet gibt es unterschiedliche Richtlinien bei der zuständigen Gemeinde, bitte erfrage dort wie es bei euch in dem Fall ist.
      Ich wünsche Dir viel Erfolg und alles Gute.

      Grasgrüne Grüße
      Rollrasen Rudi

  8. Werner sagt:

    Hallo,

    wir haben über einen Bauträger eine Wohnung gekauft. Das Haus steht ca 2 m von der Grundstücksgrenze. Die gemeinsame Grenze ist mittig mit einer Hecke
    bepflanz, die nun kurz vor unserem Einzug ca 2,5 m hock ist und unsere Sicht nicht nur stark einschränkt, es ist auch ziemlich dunkel in den betroffenen Zimmern. Der Bauträger hat mit dem Nachbarn gesprochen, wegen eines Rückschnittes, der aber beruft sich auf Bestandsschutz. Da die Hecke schon mehrere Jahre so steht.
    Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir.

    • Nicole Kötter sagt:

      Guten Tag Werner,
      vielen Dank für deine Nachricht.
      Für jedes Gebiet gibt es unterschiedliche Richtlinien bei der zuständigen Gemeinde, bitte erfrage dort wie es bei euch in dem Fall ist.
      Ich wünsche Dir viel Erfolg und alles Gute.

      Grasgrüne Grüße
      Rollrasen Rudi

  9. Elisa sagt:

    Lieben Dank für die Informationen und für die Mühe, die Sie sich gemacht haben.
    Schade, das Sie so weit weg sind.
    Herzliche Grüße von Elisa

    • HeckenHelge sagt:

      Moin Elisa,
      Vielen Dank. Schön, wenn es dir gefällt.
      Wir liefern deutschlandweit, von daher ist die Entfernung in der Hinsicht kein Problem. Solltest du Fragen haben, melde dich gerne per email oder natürlich auch telefonisch 🙂

      Blickdichte Grüße

  10. Christian sagt:

    Hallo, wir wohnen in Nds. und haben rechtsseitig eine Hainbuchenhecke seit 15 Jahren auf der Grenze gepflanzt. Nun ist das Haus rechts verkauft worden und der neue Eigentümer pflanzt, genau neben unsere gemeinsame Hecke, auf seinem Grundstück eine Kirschlorbeerhecke. Nun sehe ich die Gefahr, das die beiden Hecken in einander wachsen und wie soll ich meine und er seine Hecke schneiden? Sein Begründung ist, er möchte es immergrün haben. Können Sie mir da einen Tipp geben? Danke!

    • Saskia Schönfisch sagt:

      Hallo Christian,
      vielen Dank für deine Nachricht. Ihr solltet eur Hecken beide jährlich zurückschneiden, so könnt ihr euch die Form so shcneiden, wie ihr sie haben möchtet.
      Viele Grüße
      Hecken Helge

  11. jürgen richter sagt:

    ich wurde verpflichtet
    -Weidenbäume zu entfernen,die 2,0m von der Grundstücksgrenze gepflanzt wurden
    -Grund inSachsen-Anhalt gibt es das Gesetz ,,4,0m Grenzabstand bei stark wachsenden Bäumen,,
    im Nachbarschaftsrecht sachsen- anhalt steht nichts
    Wo sonst,können Sie mir helfen?

    Gruß J.Richter

    • Nicole Kötter sagt:

      Guten Morgen Jürgen,
      vielen Dank für deine Nachricht.
      Frage gerne einmal direkt bei deiner Gemeinde nach, die sollten es wissen.
      Wir wünschen Dir viel Erfolg und alles Gute!

      Blickdichte Grüße
      Hecken Helge

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